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AVR Caritas

Das Tarifwerk der Caritas ist jetzt in autorisierter Fassung online frei verfügbar
www.avr-caritas.de

„Die AVR belegen: Arbeiten bei der Caritas ist attraktiv. Davon kann sich nun jeder jederzeit schnell und unkompliziert überzeugen.“

Norbert Altmann,
Sprecher der Dienstgeberseite

Was sind die AVR Caritas?

Die AVR Caritas sind die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas – ihr Tarifwerk. Die AVR legen die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden der Dienste und Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Entgelte und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Mitarbeitende der Caritas haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen. Bei den AVR Caritas handelt es sich nicht um einen Tarifvertrag im klassischen Sinne. Für ihr Zustandekommen und ihre Anwendung gelten die Besonderheiten des Kirchlichen Arbeitsrechts der katholischen Kirche. Beschlossen werden die Bestimmungen der AVR Caritas durch die Arbeitsrechtliche Kommission, die paritätisch besetzt ist mit Mitarbeiter- und Dienstgebervertretern. Durch schriftliche Bezugnahme werden die AVR Bestandteil des einzelnen Arbeitsvertrages.

Wo finde ich die AVR Caritas?

Das Tarifwerk der Caritas ist ab sofort auf www.avr-caritas.de in autorisierter Fassung komplett frei zugänglich. Es gilt für die rund 700.000 Caritas-Mitarbeitenden bundesweit und bildet einen Grundbaustein der Caritas-Identität.

Die Dienstgeberseite der AK Caritas hat sich für die kostenfreie Onlineausgabe der AVR Caritas stark gemacht. Sie verleiht dem Caritas-Tarif die Transparenz, die nötig ist: Dienste und Einrichtungen der Caritas können sich leichter als attraktive Arbeitgeber präsentieren. Potentielle Mitarbeitende können sich schnell und umfassend über die Arbeitsbedingungen bei der Caritas informieren. Tarifungebundene Pflegeeinrichtungen in nicht-kirchlicher Trägerschaft können unkompliziert prüfen, ob für sie eine Anlehnung an kirchenarbeitsrechtliche Regelungen in Frage kommt (§ 72 SGB XI).

Wie sind die AVR Caritas aufgebaut? Wie ist die Eingruppierungssystematik nach AVR Caritas?

Die AVR Caritas gliedern sich in einen Hauptteil und verschiedene Anlagen. Der allgemeine Teil beinhaltet Bestimmungen, die für alle nach AVR vergüteten Mitarbeitenden der Caritas gelten. Das Gehalt richtet sich nach der Eingruppierung, die sich aus den Regelungen der AVR Caritas ergibt. Die grundlegenden Regelungen zur Eingruppierung finden sich in Anlage 1 AVR sowie in den für die jeweilige Tätigkeit einschlägigen Anlagen. In den Regelungen ist festgelegt, dass sich die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen richtet, die in den AVR Caritas beschrieben sind. So bestimmen die Anlagen unter anderem die einzelnen Tätigkeitsbereiche näher, beinhalten die einzelnen Eingruppierungsregelungen und die Entgelttabellen.

Bei Fragen zur Anwendung der AVR Caritas – etwa in Hinblick auf die Eingruppierung von Mitarbeitenden – können sich die Träger und Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes an die regionalen Ansprechpartner der AVR-Beratung wenden.

Die wichtigsten Anlagen im Überblick:
 

Anlage 2 AVR

In der Anlage 2 ist eine Vielzahl von Berufen eingruppiert, etwa im Rettungsdienst, in der Verwaltung und Buchhaltung, Küche und Hauswirtschaft sowie IT-Berufe, Gesundheitsberufe, Handwerk und Hausmeister und viele mehr. Die Vergütung dieser Beschäftigten ist in Anlage 3 (Tabelle) geregelt, die Arbeitszeitregelungen finden sich in den Anlangen 5 und 6. Aktuell wird die Anlage 2 reformiert.

mehr zum Anlage 2-Reformprozess

Anlage 7 AVR

In Anlage 7 der AVR sind die Regelungen für die Ausbildung bei einer Caritaseinrichtung zu finden. Kompakte Informationen zur Ausbildungsvergütung im Pflegebereich gibt es auch im aktuellen Faktenblatt der Caritas-Dienstgeber.

Faktenblatt Ausbildungsvergütung

Anlage 21 und 21a Caritas

Anlagen 21 und Anlagen 21a beinhalten die Regelungen für Lehrkräfte im Bereich der Caritas – Anlage 21 die Regelungen für Lehrkräfte an Schulen und Anlage 21a für Lehrkräfte in der Altenpflege sowie im Gesundheits- und Sozialwesen.

Anlage 30 AVR

Für die rund 35.000 Ärztinnen und Ärzten an mehr als 300 Krankenhäuser der Caritas regelt die Anlage 30 AVR die Vergütung sowie Arbeitsbedingungen.

Anlagen 31 und 32 AVR

Anlage 31 der AVR umfasst die Tätigkeitsmerkmale und Vergütungsregelungen für den Pflegedienst im Krankenhaus, während Anlage 32 für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste gilt. Anschauliche Beispiele für das Gehalt als Pflegefachkraft oder als Pflegehelfer bei der Caritas bieten die Faktenblätter. Den Mindestlohn im Pflegebereich setzt die Pflegekommission fest, in der auch die DGS mitwirkt.

mehr zur Pflegekommission

Anlage 33 AVR

Für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst in allen Einrichtungsarten der Caritas gelten besondere Regelungen, die in Anlage 33 AVR erfasst werden. Die Verdienst- und Einsatzmöglichkeiten fassen auch die Faktenblätter kompakt und leicht verständlich zusammen. 

mehr zum aktuellen Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst

Artikelserie: AVR erklärt

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