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AK-Wahl

Dienstgeberseite der AK Caritas stellt sich für die neue Amtsperiode auf

Caritastarif aktiv mitgestalten

Die Wahlen zur Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK Caritas) für die Amtsperiode 2026-2029 stehen an – eine entscheidende Möglichkeit für Dienstgeber, die Rahmenbedingungen der caritativen Sozialwirtschaft aktiv mitzugestalten. 

Die Stärke der Dienstgeberseite liegt im Rückhalt der Dienstgeber aus den Caritas-Einrichtungen.

Johannes Brumm,
Sprecher der Dienstgeberseite

Jetzt für die Dienstgeberseite kandidieren

Johannes Brumm, Sprechers der Dienstgeberseite der AK Caritas, wirbt mit seinem Schreiben an die Rechtsträger im Anwendungsbereich der AVR Caritas für ein Engagement in der Arbeitsrechtlichen Kommission: „Ihr Einsatz und Ihre Expertise sind gefragt, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Die Dienstgeberseite versteht sich als die Stimme der Verantwortlichen in den Einrichtungen und Diensten der Caritas. Wir agieren als tarifpolitisches und arbeitsrechtliches Netzwerk, setzen uns für die Gestaltung und Umsetzung des Caritastarifs ein und vertreten unsere Anliegen mit Nachdruck in der Politik und der Verbandswelt. Nutzen Sie die AK-Wahl und werden Sie Teil dieses Netzwerks.“
Zum Anschreiben

Zeitliche Eckpunkte der AK-Wahl

Bis 30. April 2025: Versand der Wahlbenachrichtigungen durch die Wahlvorstände

Bis 16. Oktober 2025: Versand der Einladungen zu den diözesanen Wahlversammlungen

Bis 31. Oktober 2025: Abhalten der diözesanen Wahlversammlungen

25. November 2025: Termin der Bundeswahlversammlung.

1. Januar 2026: Beginn der neuen Amtsperiode der AK (2026-2029)

Allgemeine Informationen zur Wahl

Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK Caritas) ist das Gremium, das die Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR Caritas) gestaltet. Sie setzt sich aus Vertretern der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite zusammen und trifft Entscheidungen im Konsensprinzip auf dem sogenannten Dritten Weg.

Gewählt werden die Dienstgeber-Vertreter in den Regionalkommissionen der AK Caritas. Die Regionalkommissionen entscheiden auf regionaler Ebene und entsenden Vertreter in die Bundeskommission der AK Caritas.

Die Wahl wird von den Wahlvorständen der Diözesan-Caritasverbände organisiert. Diese sind für den Versand der Wahlunterlagen, die Annahme von Wahlvorschlägen und die ordnungsgemäße Durchführung der Stimmabgabe zuständig.

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Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind die Dienstgeber der Rechtsträger im Anwendungsgebiet der AVR Caritas.

Der Wahlvorstand hat eine Liste der Rechtsträger, die unter den Geltungsbereich der AVR Caritas fallen, erstellt. Nur die in dieser Aufstellung aufgeführten Rechtsträger nehmen an der Wahl teil.

Rechtsträger, die keine Wahlbenachrichtigung bis 30. April 2025 erhalten haben, können gegen die Nichtaufnahme in die Aufstellung innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen bis spätestens 14. Mai 2025 Einspruch einlegen. Der Wahlvorstand entscheidet über den Einspruch.

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Kandidatur für die Wahl

Kandidieren als Vertreterin der Dienstgeber kann diejenige, die Mitglied eines Organs eines kirchlich-caritativen Rechtsträgers ist, das zur gesetzlichen Vertretung berufen ist, oder der leitender Mitarbeiter eines kirchlichen Rechtsträgers im Bereich des Deutschen Caritasverbandes nach der Mitarbeitervertretungsordnung des jeweiligen (Erz-)Bistums ist.

Die Kandidatur erfolgt über eine Wahlvorschlagsliste, die innerhalb der Frist beim Wahlvorstand eingereicht werden muss.

Zu den FAQs

Weitere Informationen

Hier finden Sie die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes mit der vollständigen Wahlordnung.
Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes

Für Fragen zur Wahl oder zur Kandidatur steht der Wahlvorstand des zuständigen Diözesan-Caritasverbands zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind in den Wahlunterlagen enthalten.

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Ihr Ansprechpartner

Marc Riede Florido Martins
Referent Arbeits- und Tarifrecht / Koordination Regionalkommissionen

Geschäftsstelle der Dienstgeberseite
0761 200-792
info@caritas-dienstgeber.de

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